Dispo- und Überziehungszinsen wirksam begrenzen - Überschuldung verhindern
Festlegung eines maximalen Zinssatzes für Dispositionskredite basierend auf den Bereitstellungskosten, Ermittlung der Höhe des Aufschlags durch das BMF, Unzulässigkeit zusätzlicher Zinsen für Überziehungskredite, Auslösung der Beratungspflicht der Kreditinstitute ab einer dreimonatigen Kontoüberziehung, Verpflichtung zur transparenten und dauerhaften Information über die bereits angefallenen sowie zu erwartenden Zinskosten ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Einräumung, Ausbau und finanzielle Stärkung der kostenfreien öffentlichen Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsangebote