Diskussionsbedarf zu Tragweite und Reichweite von Artikel 1 Satz 1 des Grundgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Würde auch der Vizekanzler Lars Klingbeil "gern über die Tragweite und die Reichweite von Artikel 1 Satz 1 unseres Grundgesetzes bei [...] Gelegenheit [...] diskutieren", wie es der Bundeskanzler Friedrich Merz "gerade" bezogen auf die Abgeordnete Beatrix von Storch geäußert hat (Plenarprotokoll 21/17), und ist der Vizekanzler bereit, bei der "Gelegenheit" einer parlamentarischen Anfrage zur "Reichweite von Artikel 1 Satz 1 unseres Grundgesetzes" besonders ausführlich darauf zu antworten?