Diskriminierungsfreier Zugang zu Gewaltschutz von Frauen mit eheabhängigem Aufenthaltstitel
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit plant die Bundesregierung einen diskriminierungsfreien Zugang zu Gewaltschutz von Frauen mit eheabhängigem Aufenthaltstitel zu gewährleisten, und welche Daten, Zahlen, Fakten und Studien zieht die Bundesregierung für die Einschätzung heran, dass es keinen Beratungsbedarf über die Aufhebung der Vorbehalte zu Artikel 59 Absatz 2 und 3 der Istanbul-Konvention bis 2023 gibt (GREVIO-Schattenbericht vom Dachverband der Migrantinnenorganisationen e. V., S. 8)?