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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-280674

Diskriminierungsfreier Zugang zu 5-G-Vorleistungen für unabhängige Diensteanbieter

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kommen nach Kenntnis der Bundesregierung die deutschen Mobilfunknetzbetreiber, die ihren Kundinnen und Kunden bereits 5G-Dienste anbieten, ihren Verpflichtungen im Rahmen des bei der Frequenzvergabe im Jahr 2019 auferlegten Verhandlungsgebotes (www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/<br /> Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/OffentlicheNetze/Mobilfunk/Drahtloser<br /> Netzzugang/Mobilfunk2020/20181126_Entscheidungen_ III_IV.pdf;jsessionid=F5F0B6970D44CBAB7673 7C24875F8CAE?_blob=publicationFile&v=3) nach, allen unabhängigen Diensteanbietern diskriminierungsfreien Zugang zu 5G-Vorleistungen anzubieten, und gab es Fälle, in denen die Bundesnetzagentur als &quot;Schiedsrichterin&quot; zum Schutz des Wettbewerbs seit der Frequenzvergabe im Jahr 2019 in diesem Bereich aktiv werden musste (bitte unter Nennung der 28 letzten konkreten Fälle antworten)?