Diskriminierungsfreie Regelungen für die Erteilung von Jagdscheinen im Bundesjagdgesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit kann die Bundesregierung den Vorwurf, in den Regelungen zur Erteilung von Jagdscheinen in § 15 des Bundesjagdgesetzes – konkret in Absatz 4 zu Gebühren für Tagesjagdscheine für Ausländer sowie in Absatz 6 zur Erteilung von Ausländerjagdscheinen – läge eine Diskriminierung von Ausländern und von deutschen Staatsangehörigen, die nicht in Deutschland leben und/oder im Ausland ihren Jagdschein erworben haben, vor, nachvollziehen, und wann plant die Bundesregierung, diese Regelungen ggf. so zu ändern, dass keine Diskriminierung mehr vorliegt?