Direktiven des BMI in Bezug auf die Beschreibung von Straftätern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche allgemeinen Direktiven des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zur Täterbeschreibung gibt es, die, wenn möglich, nicht auf ausländische Nationalitäten, Sprachen und Zuwanderungshintergrund hinweisen, damit in der Öffentlichkeit keine Vorverurteilung entsteht und gleichzeitig die Arbeit der Ermittlungsbehörden gewährleistet werden kann?