Direkte Rekapitalisierung von Banken aus Mitteln des ESM
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung einen rechtlichen Konflikt zwischen dem Ansinnen der Vertragsstaaten des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), eine direkte Rekapitalisierung von Banken aus Mitteln des ESM zu ermöglichen, sowie den Artikeln 3 und 12 des ESMVertrags, wonach etwaige Hilfen einem ESMMitglied bereitzustellen bzw. zu gewähren sind, bzw. Banken nicht Vertragspartner bzw. Begünstigte des ESM sein können?