Direkte Bankenrekapitalisierung durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Ist nach der Rechtsauffassung der Bundesregierung eine direkte Bankenrekapitalisierung durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) prinzipiell möglich, ohne zuvor ein Programm zur indirekten Bankenrekapitalisierung beantragt bzw. durchlaufen zu haben, wenn das antragstellende Land "nicht in der Lage [ist], den Instituten in voller Höhe Finanzhilfe zu gewähren, ohne dass dies äußerst nachteilige Auswirkungen auf die Tragfähigkeit seiner öffentlichen Finanzen hätte" (vgl. Leitlinie für Finanzhilfe zur direkten Rekapitalisierung von Instituten in der an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages übersandten Fassung vom 13. Juni 2014), und aufgrund welcher Kriterien entscheidet der Gouverneursrat des ESM, ob "das Instrument eines ESM-Darlehens zur Rekapitalisierung von Finanzinstituten nicht eingesetzt werden kann" (vgl. Artikel 2 Absatz 1 Satz 3 in o. g. Leitlinie)?</p>