Differenzierung mautpflichtiger LKW nach Gewichtsklassen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann im Rahmen der Mauterhebung der Mautbetreiber Toll Collect GmbH nach Kenntnis der Bundesregierung mautpflichtige LKW inzwischen nach Gewichtsklassen differenzieren (bitte unter Angabe des Zeitpunktes der technischen Inbetriebnahme der differenzierten Mauterfassung begründen), und wenn ja, welchen Einfluss hat dies auf die Vergütung derjenigen Projektgesellschaften, die im Rahmen Öffentlich-Privater Partnerschaften (ÖPP) Autobahnabschnitte betreiben und über eine Mautweiterleitung vergütet werden?<br /> <br /> Durch welche Maßnahmen wurde diese Möglichkeit der Differenzierung nach Kenntnis der Bundesregierung geschaffen, und welche Einsparungen haben sich dadurch bisher im Kontext der Mautweiterleitung für den Bund ergeben (bitte für die betreffenden ÖPP getrennt ausweisen)?