Differenzen bei Zahlen zu ausreisepflichtigen Ausländern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie erklärt sich die Differenz zwischen der Zahl von 242.642 vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern in Deutschland zum Jahresende 2023 (vgl. die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion auf Bundestagsdrucksache 20/10520) und der Zahl von 492.390 in Deutschland aufhältigen Drittstaatenangehörigen, für welche im Ausländerzentralregister kein Aufenthaltsrecht verzeichnet ist (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 37 des Abgeordneten René Springer (AfD) auf Bundestagsdrucksache 20/10514), und in welchen Konstellationen sind Ausländer (noch) nicht ausreisepflichtig, obwohl sie über kein Aufenthaltsrecht verfügen?