Differenzen bei der Bankzulage für Beamte der Bundesbank
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Erwägungen der Bundesregierung haben dazu geführt, dass die Beamten der Bundesbank, die in der Zentrale oder der Hauptverwaltung tätig sind und bisher entsprechend § 31 Absatz 4 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (BBankG) i. V. m. § 2 der BundesbankpersonalVerordnung (BBankPersV) eine Zulage für ihren Dienst erhalten, nach der Anpassung des Bemessungsdatums im Rahmen des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes effektiv eine höhere Zulage erhalten, während diejenigen Beamten, die in den Filialen der Bundesbank Dienst tun, keine Besoldungsanpassung erfahren, und beabsichtigt die Bundesregierung, diese Dreiteilung bei der Bankzulage für die Beschäftigten der Bundesbank dauerhaft aufrechtzuerhalten?