Dienstvorschriften zur Erfassung und Dokumentation bei Vorlage von Dokumenten der Reichsbürger-Bewegung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Dienstvorschriften existieren für Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei, der Bundeszollverwaltung oder des Bundeskriminalamtes zur Erfassung und Dokumentation, wenn bei Personalienfeststellungen Fantasiedokumente der so genannten Reichsbürger-Bewegung (z. B. Führerscheine, Personalausweise, Reisepässe) vorgelegt werden?