Dienstliche Beurteilung von Mitarbeitern im BMZ
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es zutreffend, dass nach mir vorliegenden Informationen bei der aktuellen Beurteilungsrunde der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung die Beurteilenden angewiesen sind, eine vorläufige Einschätzung der zu Beurteilenden vorab über die jeweiligen Vorgesetzten an die Abteilungsleiterin oder den Abteilungsleiter zu geben? <br /> <br /> Falls ja, ist der Bundesregierung bekannt, ob ein solches Vorgehen (Anweisung der Mitteilung einer vorläufigen Einschätzung durch die Beurteilenden vorab an den Abteilungsleiter) im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bereits früher praktiziert worden ist?