Die Zulässigkeit von Kindertagesstätten in reinen Wohngebieten verbessern
<span>Verbesserung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Kindergärten, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen in reinen Wohngebieten, Änderung der Baunutzungsverordnung in enger Abstimmung mit der Anpassung des Lärmschutzrechts</span>