Die vorläufige Anwendung von CETA
Inkrafttreten weiter Teile des EU-Freihandelsabkommens mit Kanada am 21. September 2017 noch vor Ratifizierung durch die nationalen Parlamente: Umsetzung und Ergebnisse der vorläufigen Anwendung (bisherige und geplante Schritte, Streitbeilegung, Einbindung der Mitgliedstaaten, rechtliche Anpassungen, Ratifizierungsstand und voraussichtliche Gesetzesvorlage, Auslegungsfragen, vergebene öffentliche Aufträge, Auswirkungen für Arbeitnehmer und kleine Unternehmen, Marktzugang, Ein- und Ausfuhrentwicklung, Beendigung der vorläufigen Anwendung u.a.), Mitwirkungs- und Kontrollrechte des Bundestages, Zusammensetzung und Verfahren der CETA-Ausschüsse, Regulierungszusammenarbeit, Vollstreckung der Urteile des Investitionsgerichts<br /> (insgesamt 39 Einzelfragen)