Die UN-Leitlinien für menschenrechtlich verantwortliches unternehmerisches Handeln aktiv unterstützen
Annahme und Umsetzung der Leitlinien („Guiding Principles) der Vereinten Nationen für das menschenrechtskonforme Handeln internationaler Unternehmen, Folgemandat im VN-Menschenrechtsrat, Aufnahme von Menschenrechtsklauseln sowie Überprüfungs- und Sanktionsmechanismen in EU-Freihandelsabkommen, Berichts- bzw. Offenlegungspflicht von Firmen, Haftung von Mutterunternehmen für Menschenrechtsverletzungen durch Tochterfirmen, gesetzliche Verankerung der Unternehmenssorgfaltspflicht („due diligence“)