Die Steinkohlevereinbarung gilt
Verhandlungen zum weiteren Bestand des Steinkohlefinanzierungsgesetzes auf EU-Ebene, Veränderung des vorgelegten Verordnungsvorschlags zur Ermöglichung des vereinbarten sozialverträglichen Ausstiegs aus der Steinkohle bis 2018 bei Erhalt der Revisionsklausel