Die europäische Energieeffizienzrichtlinie wirkungsvoll ausgestalten
Verhandlungsziele: Stärkung der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand durch Begrenzung von Ausnahme- und Umgehungstatbeständen und Orientierung an der jeweils höchsten Effizienzklasse bei Beschaffungen, Aufnahme von privaten und gewerblichen Wohnungsgesellschaften, Ausweitung der Möglichkeiten für nationale Förder- und Anreizsysteme, verbindliche Einführung des Energieeffizienzfonds, Klarstellung zu KWK-Strom