Die Energiewende gelingt nur mit KWK
Novellierung des KWK-Gesetzes: Festlegung neuer Zielwerte, Ausweitung der Förderbedingungen (Verlängerung der Antragsfrist, Erhöhung von Zuschlägen, Verlängerung des Zuschlagszeitraums für stromgeführte KWK, Entfristung der Förderung, Förderung von Umrüstung und Modernisierung), Verbesserung der Wärmenetzförderung (Antragsverfahren, Zuschläge für Neu- und Ausbau, Förderung von Wärmespeichern), Befreiung des Eigenverbrauchs von der EEG-Umlage, Wiederaufnahme des Mini-KWK-Programms