Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung weiterentwickeln
Neudefinition des Behinderungsbegriffs im Sinne der Internationalen Klassifikation von Funktionseinschränkungen und Behinderungen (ICF) und der UN-Konvention; gesetzgeberische Maßnahmen u.a. in den Bereichen SGB VIII, SGB IX und SGB XII: ambulante Leistungen der Eingliederungshilfe; Einführung eines Teilhabegeldes; konkrete Assistenzleistungen für geistig Behinderte, einheitliche Regelungen für stationäre und ambulante Angebote durch Landesgesetzgeber; Beibehaltung der Regelung zur individuellen Bedarfsdeckung unter Berücksichtigung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit (Mehrkostenvorbehalt); Erweiterung der Budgetverordnung um die zusätzliche Leistung der Budgetassistenz; Erlass einer Rechtsverordnung über „Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft“ für Eltern mit Behinderungen; Änderung der Werkstattverordnung zur besseren Kontrolle der Neuaufnahmen in Behindertenwerkstätten; Rechtsanspruch auf behinderungsbedingten Mehrbedarf für Studierende mit Behinderung; Lotsenfunktion des Case Mangements; Pflegeleistungen; Regelung für eine vertragliche Trennung von Mietverhältnis und Betreuungsverhältnis; soziale Wohnraumförderung nur bei Barrierefreiheit