Die eigenständige Existenzsicherung von Stiefkindern sicherstellen - § 9 Abs. 2 Satz 2 SGB II reformieren
Existenzsicherung von mit einem Stiefelternteil zusammenlebenden Kindern durch eigenständige SGB-II-Ansprüche, Rücknahme der Neuregelung im SGB II-Fortentwicklungsgesetz bzgl. Berücksichtigung der Einkommen und Vermögen der Stiefeltern bei der Bedarfsberechnung des Kindes