Die Aufenthaltsgenehmigung von ausländischen Ehegatten der Deutschen (G-SIG: 12010083)
Umstände der nach § 23 Ausländergesetz für 3 Jahre erteilten Aufenthaltserlaubnis für ausländische Ehegatten von Deutschen
Umstände der nach § 23 Ausländergesetz für 3 Jahre erteilten Aufenthaltserlaubnis für ausländische Ehegatten von Deutschen