Deutschsprachige Bekanntmachung zur Umweltverträglichkeitsprüfung für das Atomkraftwerksneubauvorhaben Hinkley Point C
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann die Bundesregierung nach ihren Kenntnissen bestätigen, dass es für die von der zuständigen britischen Behörde (nicht grenzüberschreitend gemäß Espoo-Konvention) durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfung für das Atomkraftwerksneubauvorhaben Hinkley Point C hierzulande keine deutschsprachige Bekanntmachung britischer Behörden (wie Pressemitteilung der britischen Botschaft oder Inserate in hiesigen Medien) gab, und kann sie bestätigen, dass es auch vom Betreiberkonsortium bzw. vom dort federführenden französischen Stromkonzern EDF hierzulande keine deutschsprachige Bekanntmachung wie eine Pressemitteilung oder Medieninserate zu dem Zweck gab, hierzulande im Vorfeld auf die Umweltverträglichkeitsprüfung für Hinkley Point C aufmerksam zu machen?