Deutschland braucht ein Unternehmensstrafrecht
Einbringung eines Gesetzentwurfs zur strafrechtlichen Sanktionierung bei vorsätzlicher oder fahrlässiger unternehmensbezogener Zuwiderhandlung gegen ein Strafgesetz durch Entscheidungsträger des Unternehmens, Detailvorgaben zu Rechtsfolgen, Verfahrensrecht und Verfolgungsermächtigung bei Straftaten deutscher (Tochter)Unternehmen im Ausland; Gespräche mit den Bundesländern über die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Gerichtszuständigkeiten