Deutsches Ersuchen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bzgl. der geplanten ukrainischen Atomkraftwerke Khmelnitsky 3 und 4 bzw. der Beteiligung an der UVP für das türkische Atomkraftwerk Akkuyu
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung die Ukraine bezüglich des Atomkraftwerksvorhabens Khmelnitsky 3 und 4 um eine Notifizierung gemäß Artikel 3 des UN/ ECE-Übereinkommens (2008/871/EG) über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) bitten, und wird sie die Türkei bezüglich des Atomkraftwerksvorhabens Akkuyu um eine freiwillige grenzüberschreitende Beteiligung der deutschen Bevölkerung an der derzeit noch laufenden Umweltverträglichkeitsprüfung des Akkuyu-Vorhabens bitten (bitte bei beiden Frageteilen mit Begründung, falls nein)?