Deutscher Beitrag zu den UN-Klimaverhandlungen - Kohlendioxid als Umweltschadstoff definieren, Betriebszeiten von Kohlekraftwerken begrenzen
Vorlage von Gesetz- bzw. Verordnungsentwürfen: Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes, Aufhebung der immissionsschutzrechtlichen Privilegierung der Kohleverstromung, CO2 als Umweltschadstoff, schrittweiser Ausstieg aus der Kohleverstromung mit Neubauverbot und Beschränkung der Betriebszeiten von Bestandskraftwerken bis max. 2040