Deutsche Übersetzung des Vertragsentwurfstextes zum Freihandelsabkommen CETA und Anmahnung bestimmter Kapitel
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Wird die Bundesregierung bei der Sitzung des EU-Ratsausschusses Handelspolitik am 12. September 2014 die weitere Behandlung des Vertragsentwurfs zum Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) ablehnen, solange den zuständigen Gremien im Deutschen Bundestag, dem Bundesrat und den Bundesländern kein in die deutsche Sprache übersetzter Text vorliegt und damit eine detaillierte inhaltliche Prüfung erschwert wird, und wird insbesondere die Streichung des Investitionsschutzkapitels eingefordert und die Überarbeitung anderer sensiblerer Kapitel (u. a. regulatorische Kohärenz, Landwirtschaft) angemahnt? </p>