Deutsche EU-Haftbefehle im Schengener Fahndungssystem
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele staatsanwaltliche deutsche EU-Haftbefehle sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit noch in das Schengen Fahndungssystem (SIS II) eingestellt, und welche Gerichte bzw. sonstige Stellen anderer Mitgliedstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung signalisiert, in einem staatsanwaltschaftlichen deutschen EU-Haftbefehl keine ausreichende Rechtsgrundlage mehr für eine Festnahme zu sehen?