Deutsche Beteiligung an der Umweltverträglichkeitsprüfung für das tschechische Atomkraftwerk Temelin; Bewertung des tschechischen Verfahrens sowie der dortigen Atomhaftung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beteiligt sich die Bundesregierung aktiv an der laufenden grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung für das tschechische AKW Temelin, in nicht einmal 100 Kilometern Entfernung zur bayerischen Grenze, oder plant sie dies zu tun, und wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass das grenzüberschreitende Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung nach altem tschechischem UVP-Gesetz (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) erfolgt und nicht EU-konform ist?<br /> <br /> Wie steht die Bundesregierung zu der Tatsache, dass die derzeitigen Unterlagen für eine Bewertung der Umweltverträglichkeitsprüfung nicht ausreichen, da zum Beispiel die Entscheidung für einen Reaktortyp erst im Verfahren gefällt werden soll, und wie bewertet sie die tschechischen Haftungsregelungen in Bezug auf einen Reaktorunfall mit grenzüberschreitenden Folgen?