Deutsche Beteiligung an der Umverteilung von aus Seenot geretteten Flüchtlingen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welches Einvernehmen gibt es zwischen dem Bundesinnenministerium und dem Auswärtigen Amt über die Frage, unter welchen Bedingungen (z. B. Bereitschaft anderer EU-Mitgliedstaaten zur Aufnahme) man sich an der Umverteilung von aus Seenot geretteten Menschen von deutscher Seite beteiligt?