Deutsche Beistandsverpflichtung nach Art. 5 des NATO-Vertrags bei libyschen Gegenmaßnahmen gegen die NATO-Luftangriffe; Entwicklung von Exit-Strategien
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung ihre Beistandsverpflichtung nach Artikel 5 des NATO-Vertrages im Falle von Gegenmaßnahmen des Muammar al-Gaddafi-Regimes gegen die unter dem Kommando der NATO durchgeführten Luftangriffe der NATO auf Ziele in Libyen, und welche Exit-Strategie hat sie für den Fall einer Ausweitung des Konfliktes bzw. der Intensivierung des militärischen Engagements des Bündnisses?