Der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung entstehende Kosten, insbesondere für den Unterhalt der Bundeswasserstraßen, und in weiteren Bereichen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Kosten, die der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) allein durch die Aufrechterhaltung und den Ausbau der verkehrlichen Funktionen der Bundeswasserstraßen entstehen, und wie hoch ist dementsprechend der Kostenanteil für alle weiteren Aufgaben der WSV wie z. B. Wahrung der Verkehrssicherungspflichten als Eigentümer, Tätigkeiten im Rahmen des Hochwasserschutzes oder des Natur- und Umweltschutzes?