Den Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG neu und verantwortungsvoll besetzen
Eignungsprüfung der Unternehmensform Aktiengesellschaft, ggf. Debatte und Entscheidung über alternative Modelle des Eigentums der öffentlichen Hand, transparente geschlechterparitätische Besetzung des Aufsichtsrates bei Beibehaltung der bisherigen Unternehmensform durch Vertreter des Bundes sowie der Bereiche Umweltpolitik, Fahrgastinteressen und Verbraucherschutz; Verzicht auf Vertreter von Lobbyorganisationen der Automobil- oder Luftfahrtbranche sowie nicht im Interesse der Stärkung des Schienenverkehrs handelnde Personen