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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-66173

Demonstrationsrecht als Grundrecht in Deutschland

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Steht die Bundesregierung uneingeschränkt zu den Aussagen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel vom 19. Januar 2015, wonach &quot;unbeschadet ob [. . .] die Inhalte gefallen, ein Interesse daran [besteht], dass an jedem Ort in Deutschland demonstriert werden kann, weil es sich um ein Grundrecht handelt&quot;, und wie wird sie dieses Grundrecht vonseiten des Bundes schützen, wenn die bayerischen Behörden zugleich alles zu unternehmen scheinen (vgl. DONAUKURIER vom 21. Januar 2015 &quot;Protestcamps unerwünscht&quot; sowie Bayerisches Fernsehen, Magazin &quot;quer&quot; vom 29. Januar 2015), um es Demonstranten gegen den G7-Gipfel in Elmau unmöglich zu machen, nahe am Gipfelort zu übernachten und so ortsnah Demonstrationen durchzuführen?