Deklarationspflicht für allergieauslösende Duftstoffe in der öffentlichen Raumbeduftung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchem Grund sind nach Kenntnis der Bundesregierung 26 allergieauslösende Duftstoffe in Produktion wie Parfüms und Deodorants laut Kosmetikverordnung deklarationspflichtig (https://eur-lex,europa.deu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CLEX:32009R1223), während für die öffentliche Raumbeduftung laut Umweltbundesamt (www.umweltbundesamt.de/publikationen/duftstoffe-chemische-begleiter-des-alltags) sowie Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de/DE/03_Verbraucherprodukte/02_Verbraucher/02_SonstigeBedarfsgegenstaende/06_Duftstoffeinnenraeume/bgs_Dufteinnenraeume_node.html) keine Deklarationspflicht der Produkte oder des Einsatzes dieser Produkte bestehen, und sieht es die Bundesregierung auf europäischer oder nationaler Ebene einzuführen, um empfindliche Personen vor allergieauslösenden Duftstoffen zu schützen?