Degression der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete in der Landwirtschaft
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Schreibt das EU-Recht zwingend die von Sachsen und weiteren Bundesländern geplante Degression (Quelle: Hartmann, Frank: Degressive Ausgleichszahlungen, in: Südausgabe der Bauernzeitung vom 6. Juni 2014, S. 11) der so genannten Ausgleichszulage abhängig von der bewirtschafteten landwirtschaftlichen Fläche in benachteiligten Gebieten in der im Jahr 2014 beginnenden neuen Förderperiode der EU vor? </p> <p>Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass damit größere Betriebe in benachteiligten Gebieten zusätzlich zu den beschlossenen Kürzungen Zahlungen verlieren werden, obwohl im Rahmen der politischen Entscheidung zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2014 bis 2020 angekündigt worden war, auf die Degression zu verzichten und der bereits beschlossene Rückgang der Direktzahlungen in der neuen Förderperiode gerade auf den schlechten Standorten betriebswirtschaftlich nicht leicht zu verkraften ist, zumal die größeren Landwirtschaftsbetriebe wegen der Tierhaltung überproportional viele Menschen beschäftigen (Quelle: The European Agricultural Fund of Rural Development: Europe investing in rural areas/PLR (Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014–2020: Germany – Rural Development Programme (Regional) – Saxony, 2014, S. 443 bis 446)? </p>