Defizite bei der Umsetzung der Europa-Vereinbarung abstellen
Vereinbarung zwischen Bundestag und Bundesregierung zur Zusammenarbeit in Angelegenheiten der EU: vollständige Umsetzung, Klärung einzelner Verfahrensabläufe, frühzeitige Unterrichtungspflicht und förmliche Zuleitung von Berichten in den Bereichen GASP, ESVP, PJZS und Handelspolitik, Vorlage von Berichten über die Arbeitsgruppen des Rates und inoffizieller Dokumente der EU-Kommission, Bewertungen zu Rechtsetzungsvorschlägen