Definitionssystem zur Erfassung politisch motivierter Kriminalität
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern entspricht es dem im Jahr 2016 neugefassten Definitionssystem zur Erfassung politisch motivierter Kriminalität, wenn in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. über islamfeindliche Straftaten als sog. Phänomenbereich nicht mehr nur "Rechts", "Links", "Ausländer" bzw. "Sonstiges", sondern zusätzlich auch "Religiöse Ideologie" angegeben wird (Bundestagsdrucksache 19/148)?