Definition von Wirtschaftsdünger in der Neufassung des Düngegesetzes vom 9. Januar 2009
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Vor welchem Hintergrund hat die Bundesregierung die Definition des „Wirtschaftsdüngers“ in der Neufassung des Düngegesetzes (§ 2 Nummer 2 des Düngegesetzes – DÜG) vom 9. Januar 2009 so ausgestaltet, dass Gülle aus tierischen bzw. pflanzlichen Stoffen sowie häuslichen Abwässern nicht mehr als düngerechtlich zugelassener Typ gemäß Düngemittelverordnung (DüMV) gilt und die Ausbringung des Stoffgemischs somit nicht mehr zulässig ist?