Definition von Medienschaffenden und Anspruchsvoraussetzungen für die Bewertung der jeweiligen Anfragen durch das BfV
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie definiert das Bundesministerium des Innern für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV; im Sinne der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftlichen Fragen 15 und 16 auf Bundestagsdrucksache 21/2817) "Medienschaffende", und hat jeder Medienschaffende gleichberechtigten Anspruch auf "aktuelle Einschätzungen und Bewertungen" seiner Anfragen durch das BfV (bitte hierbei auf die wesentlichen Voraussetzungen eingehen, die hierfür von Medienschaffenden zu erfüllen sind)?