Definition von Einwegplastikprodukten in den Trilog-Verhandlungen zur Einwegplastikrichtlinie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Definition von Einwegplastikprodukten legt die Bundesregierung in den Trilog-Verhandlungen zur Einwegplastikrichtlinie zugrunde, und unterstützt die Bundesregierung in diesem Verfahren die Beibehaltung einer Definition in Abgrenzung zu Mehrwegprodukten, wie sie im Richtlinienentwurf der EU-Kommission vorgeschlagen wurde (bitte begründen)?