Definition von Antisemitismus innerhalb der Bundesbehörden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern ist nach Auffassung der Bundesregierung die zwischen dem Auswärtigen Amt, dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie dem Bundesministerium des Innern abgestimmte Definition zu Antisemitismus, wie im Jahr 2016 bei der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) unter Vorsitz von der Bundesrepublik Deutschland eingebracht (www.auswaertiges-amt.de/DE/ Infoservice/Presse/Meldungen/2016/160617_Antisemitismus_Experten_AA.html) und vom unabhängigen Expertenkreis Antisemitismus gefordert, geeignet, auch innerstaatlich zwischen den verschiedenen Stellen auf Bundes- und Landesebene Konsistenz herzustellen, um Antisemitismus nachhaltiger zu bekämpfen und vorzubeugen?