Definition von Aluminiumoxid im Rahmen der Dual-Use-Verordnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine mir bekannte uneinheitliche Auslegung der Definition eines "hohen Grads an einheitlicher Korngröße" (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2616 der Kommission) bei Aluminiumoxid (AI2O3) gemäß der Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, und welche Maßnahmen plant sie, um eine mögliche Benachteiligung deutscher Unternehmen gegenüber europäischen Wettbewerbern durch diese Praxis des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu verhindern?