Definition unterer und mittlerer Einkommen im Rahmen der geplanten Steuerentlastung von ca. 6 Mrd. Euro
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann die Bundesregierung die Nachricht des „Handelsblatts“ vom 25. August 2011 bestätigen, wonach der Bundesminister der Finanzen im Rahmen der geplanten Steuersenkung ein gesamtes Entlastungsvolumen von ca. 6 Mrd. Euro anpeilt, und wie definiert die Bundesregierung die betragsmäßige Ober- und Untergrenze von unteren und mittleren Einkommen (bitte brutto und netto und mit Begründung)?