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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-72206

Definition und Übermittlung von Altersjubiläen gemäß des Bundesmeldegesetzes

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist bezüglich der Definition von Altersjubiläen gemäß § 50 Absatz 2 Satz 2 des Bundesmeldegesetzes eine Änderung oder Anpassung vorgesehen, wonach ein Altersjubiläum ab dem 70. Geburtstag jeden darauf folgenden Geburtstag einschließt und nicht wie derzeit geltend jeden folgenden fünften Geburtstag? <br /> <br /> Wenn Frage 21 mit ja beantwortet wird, ist es vorgesehen die Übermittlung der Daten von Alters-und Ehejubiläen gemäß § 50 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes durch Melderegisterauskünfte an Dritte wie Mandatsträger, Rundfunk und Presse entsprechend anzupassen? <br /> <br /> Wenn Frage 21 mit nein beantwortet wird, gibt es im Rahmen der Umsetzung des Bundesmeldegesetzes die Möglichkeit, die Übermittlung von Altersjubiläen durch die Meldebehörden an lokale Rundfunk- und Presseredaktionen im Ein-Jahres-Rhythmus zu vollziehen? <br /> <br /> Können die Meldebehörden freiwillig die Daten über Alters- und Ehejubiläen im Ein-Jahres-Rhythmus an Rundfunk und Presse zum Zwecke der regelmäßigen Veröffentlichungen weitergeben?