Definition kleiner Eigenversorgungsanlagen im Gesetzesentwurf zur Reform des EEG
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Welchen fachlichen Hintergrund hat der Vorschlag im Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts der Bundesregierung in § 58 Absatz 1 und 5, kleine Eigenversorgungsanlagen als "Stromerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 10 Kilowatt" zu definieren?</p>