Definition des Begriffs "Weltraumwaffe"; Freihaltung des Weltraums von Massenvernichtungswaffen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie definiert die Bundesregierung den Begriff der Weltraumwaffe, insbesondere im Hinblick auf die Tatsache, dass im Weltraum bereits kleine Gegenstände zu einer Waffe werden können und wie eine Verteidigungswaffe trennscharf zu einer Angriffswaffe definiert ist (Ausweitung des Kurzstrecken-Raketenabwehrsystems nach dem Gipfel von Lissabon 2010)?<br /> <br /> Welche Staaten setzen sich, vor dem Hintergrund des Jahresabrüstungsberichts 2010 und der dortigen Ausführungen zum „Code of Conduct for outer space activities“ der EU, verstärkt für transparenz- und vertrauensbildende Maßnahmen im Weltraum ein, und wie lauten die Gegenargumente der zu nennenden anderen Staaten?<br /> <br /> Wie schätzt die Bundesregierung, vor dem Hintergrund, dass die sogenannte ballistische NATO-Raketenabwehr auch geeignet ist, zivile und militärische Weltraumobjekte zu zerstören, dieses Fähigkeitspotential ein, und welche Rolle spielt dies bei den Verhandlungen mit Russland?<br /> <br /> Welches Rüstungskontroll- bzw. Abrüstungsregime ist aus Sicht der Bundesregierung geeignet, den Weltraum möglichst (massenvernichtungs-) waffenfrei zu halten?