Definition des Begriffs "Kennverhältnis" im Bereich des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV)
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie wird im Bereich des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) der Begriff des "Kennverhältnisses" (www.tagesschau.de/investigativ/wdr/rechtsextreme-gefaehrder-103.html) definiert, und anhand welcher Kriterien werden solche Kennverhältnisse von Einzelpersonen als verfassungsschutzrelevant eingestuft?<br /> <br /> Inwiefern wird ein möglicherweise rein persönlich-menschlich begründetes Kennverhältnis von einer etwaig vorliegenden ideologisch-politischen Übereinstimmung bzw. einer jeweils zurechenbaren gemeinsamen politischen Betätigung differenziert?