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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-249929

Definition des Begriffs "Ghetto" durch die Deutsche Rentenversicherung Bund bei Anwendung des ZRBG

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie wird der Begriff &quot;Ghetto&quot; bei der Anwendung des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) durch die Deutsche Rentenversicherung Bund nach Kenntnis der Bundesregierung konkret definiert (bitte Definition im Einzelnen aufgliedern), und hält die Bundesregierung diesen an historischen Kategorien orientierten Kriterienkatalog für angemessen, um dem rechtlichen Sinn und Zweck des ZRBG möglichst umfassend nachzukommen, beispielsweise auch im Hinblick darauf, die Freiheitsbeschränkungen jüdischer Menschen an Orten ihrer Verfolgung in Rumänien wie Iasi, Botosani und Dorohoi rechtlich gesehen für einen Aufenthalt in einem Ghetto im Sinne des ZRBG genügen zu lassen (vgl. dazu Röhl, Neue Zeitschrift für Sozialrecht, 2018, S. 513 ff.)?