Definition des Begriffs "flächendeckend" im Rahmen der Förderung des Breitbandausbaus
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie definiert die Bundesregierung den als Voraussetzung für ihre finanzielle Förderung des Breitbandausbaus verwendeten Begriff "flächendeckend", und wie ist aus Sicht der Bundesregierung der von den Kommunen zu leistende Anteil für eine vollständige Breitbandabdeckung, insbesondere bei breit zersiedeltem Gebiet, finanziell und technisch umsetzbar?